Heimatrecht, Bürgerrecht

Seit wann hatten Juden in Westfalen Heimatrechte?
Wie haben sie sie erkämpft?
Was führte zum Verlust von Heimatrechten?

Haben Juden ein anderes Verhältnis zu ihrer Heimat? Oder ist das schon eine judenfeindliche Annahme? Soweit Juden und Jüdinnen in Westfalen eine von der Mehrheit unterscheidbare Geschichte haben, so geht dies in erster Linie auf die Schwierigkeit zurück, überhaupt ein „Heimatrecht“ zu erlangen. Der Kampf um ein solches Recht, zugleich einer ums Bürgerrecht, durchzieht die letzten beiden Jahrhunderte. Wir können ihn beobachten in Dörfern und Städten, in Vereinen und Nachbarschaften, in der Teihabe an Kultur und Wirtschaft.

Heimat war ursprünglich ein juristischer Begriff der Amtsstuben und bedeutete: Aufenthalts- oder Bleiberecht. Heimatrecht steht für das durch die Geburt oder rechtliche Entscheidung erworbene Recht, sich in einer Gemeinde aufzuhalten, Grundbesitz zu erwerben, ein Gewerbe zu betreiben, in Notlagen Unterstützung zu erlangen. Ohne Heimatrecht zu leben, hieß auch: schutz- und rechtlos zu sein.

Seit der christlichen Gesellschaft des Mittelalters galten die Juden als Bürger minderen Rechts. Es gab kaum Schutz vor Diskriminierungen.
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Mit der Französischen Revolution kam es Ende des 18. Jahrhunderts zu kurzfristigen, dann mit dem Beginn der preußischen Ära ab 1811 zu langfristigen Verbesserungen. Das Gesetz »betreffend die Verhältnisse der Juden in den kg. preußischen Staaten« von 1847  gewährte den Juden die Freizügigkeit und  das passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene. Staatliche Funktionen, ständische Rechte und die akademische Laufbahn blieben ihnen weiterhin versagt. Die rechtliche Emanzipation der Juden und die deutsche Einigung unter preußischer Führung fielen zeitlich fast zusammen. Hoffnungen auf volle gesellschaftliche Anerkennung erfüllten sich aber nicht.

 


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