Jüdische Bauern – gab’s die?

Emanzipationsedikt-1812Heimatlicher Grund und Boden war für Juden nicht leicht zu erwerben. Bis zum Preußischen Emanzipationsedikt von 1812, das erst 1847 in ganz Westfalen in Kraft trat, war den westfälischen Juden der Erwerb und Besitz von Grund und Boden verboten. Entsprechend wandten sie sich auf dem Land zumeist anderen Erwerbszweigen zu.

Bei der kleinen Zahl jüdischer Landwirte, die in den amtlichen Statistiken erscheinen, handelte es sich meist um Getreide- oder Viehhändler, die Acker- und Weideland besaßen und im Nebengewerbe nutzten. Der Anteil der Juden, die dieses Recht des Landkaufs und der Landnutzung wahrnehmen konnten, blieb aber gering.

1836 erwirkte Oberpräsident von Vincke in Berlin eine Kabinettsorder, die den in den Kreisen Paderborn, Büren, Warburg und Höxter des Regierungs-Bezirks Minden lebenden Juden den Erwerb bäuerlicher Grundstücke verbot, wenn sie diese nicht selbst und mit „jüdischem Gesinde“ bewirtschafteten. Diese Verordnung galt bis 1855.


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